Unternehmer-Leitfaden

Sie waren bisher Angestellte(r), Arbeiter(in), Hausfrau/mann, Arbeitslos und werden jetzt selbständige/r Taxi- oder Mietwagen-Unternehmer/in.

Mit Beginn Ihrer Selbständigkeit endet Ihre

  • bisherige gesetzliche Krankenversicherung
  • Krankenversicherungpflicht
  • Rentenversicherungspflicht
  • Sozialversicherungspflicht

Mit Beginn Ihrer Selbständigkeit bedarf es in den meisten Fällen der Umstellung von

  • Private Unfallversicherungen
  • Private Rechtsschutzversicherungen
  • Private Verkehrsrechtsschutzversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Private Haftpflichtversicherung

Als Taxi-/Mietwagenunternehmer brauchen Sie einen ganz speziellen Schutz:

  • Verkehrsrechtsschutzversicherung (... wenn’s kracht sollen Sie Ihr Recht bekommen)
  • Die richtige Autoversicherung (Speziell für Taxi/Mietwagen. Haftpflicht-, Voll-, Teilkasko sind möglich)
  • Betriebshaftpflichtversicherung (... oder wollen Sie das Notebook Ihres Fahrgastes bezahlen?)
  • Transportversicherung (… für Gepäck Ihrer Fahrgäste oder gelegentliche Kurierfahrten)
  • Überfall- und Beraubungsversicherung (... nicht selten endet ein Überfall mit schweren Körperverletzungen)
  • Taxi- und Mietwagenschutzbrief (von der Pannenhilfe bis zum Ersatzfahrzeug)
  • Krankenversicherung (Arzt-, Krankenhaus-, Zahnarztkosten und Krankengeld)
  • Rentenversicherung (... wenn Sie es nicht tun, tut es keiner für Sie)

Der „schnelle“ Weg zum Taxi-/Mietwagenunternehmer
Unternehmer-Leitfaden

  • Fachkundeausbildung                              > Kurs für die Prüfungsvorbereitung
  • Fachkundeprüfung                                     > Handelskammerprüfung
  • Antrag auf Konzessionserteilung            > Konzessionszusage
  • Gewerbeanmeldung                                  > Gewerbeschein
  • Deckungskarte(n) besorgen                    > Bekommen Sie bei uns, per E-Mail, Fax, Post
  • Fahrzeugbeschaffung                               > Händler Ihres Vertrauens
  • Eichamt                                                         > Ohne Eichplakette geht es nicht weiter
  • BoKraft-Abnahme (auch Taxen-TÜV genannt)    > Für die Zulassung notwendig
  • Fahrzeugzulassung als Taxi/Mietwagen               > Bei Ihrer Zulassungsstelle
  • Konzessionsurkunde                                 > Bei Ihrer Taxenbehörde abholen
  • Rücksprache mit uns halten                     > Wir benötigen noch ein paar Angaben
  • Ordnungsnummer                                      > Das „kleine gelbe Schild“ anfertigen lassen
  • 1. Fahrgast aufnehmen                             > Sie haben es geschafft!!!

Dieser Leitfaden kann Ihnen nur einen groben Überblick verschaffen. Alle Informationen in Papierform zusammenzufassen ist leider nicht möglich und würde den Rahmen sprengen.

Reden Sie mit uns – Es gibt eine Menge zu bedenken!!!