TAXI- und Mietwagen-Versicherung
Wer der Meinung ist, dass die gewünschte Selbstbeteiligung (in Voll- oder Teilkasko) das einzig relevante Unterscheidungsmerkmal beim Leistungsumfang einer Taxi-/Mietwagen-Versicherung darstellt, hat weit gefehlt.
Ein einfacher Beitragsvergleich ergibt nicht wirklich einen Sinn, wenn man nicht bereit ist, auch die Leistungen zu vergleichen.
Billige Ergebnisse erhält man heute über jede Vergleichsplattform. Schon die Fragestellung ist so ausgerichtet, dass man mit geringstmöglichen Angaben immer auf ein billiges Endergebnis (Beitrag) hinarbeitet.
Wir bieten TAXI- und Mietwagen-Versicherungen zu einem günstigen Beitrag!
Premium-Schutz in der TAXI-Versicherung
Sobald wir Ihnen unsere Preisinformation/Beitragsinformation übermittelt haben, erhalten Sie in unserer E-Mail auch Hinweise zum vorgeschlagenen Versicherungsumfang.
Dieser richtet sich nach den jeweiligen Angaben aus Ihrer Versicherungsanfrage und wurde sorgfältig ausgewählt.
Folgende Leistungen können enthalten sein:
✅ Kfz-Haftpflichtversicherung
✅ Vollkasko-/Teilkasko-Versicherung
✅ Leih-Taxi nach Diebstahl
✅ Freie Werkstattwahl
✅ Umweltschaden-Deckung
✅ Unfälle mit Tieren
Für Elektrofahrzeuge:
✅ 36 Monate (max. 100.000 Km) Neuwertentschädigung für den Antriebsakkumulator
Zusätzlich können Sie meist folgende Leistung einschliessen:
✅ Überfall- und Beraubungs-Versicherung
✅ Betriebshaftpflicht- und Transport-Versicherung
✅ Fahrzeug-Rechtsschutz für Taxi/Mietwagen
✅ Schutzbrief mit Ersatzfahrzeug bei Panne/Unfall
✅ GAP-Deckung für geleaste/finanzierte Fahrzeuge
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruchschäden
- Kurzschlußschäden an der Verkabelung
- Tierbissschäden und Folgeschäden
- Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern
- Lawinen
- Leih-Taxi nach Diebstahl
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Alle Ereignisse der Teilasko-Versicherung
- Unfall
- Mut- oder böswillige Handlungen
Viele Versicherungsverträge enthalten – oft ohne Wissen des Versicherten – eine Werkstattbindung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sollen Ihren Audi, VW, Mercedes, usw. in einer Werkstatt, die Sie nicht kennen oder die Sie nicht beauftragen würden (weil Sie sie kennen), reparieren lassen.
Nein, Danke! Wir bieten keine Werkstattbindung an.
Wenn Sie in Ihrer Police Begriffe wie "Kasko-Plus", "Bonus-Kasko", "Service-Kasko" usw. vorfinden, sollten Sie sehr genau das Kleingedruckte lesen.
Durch Tierbiss (Teilkasko-Versicherung) verursachte Schäden an Antriebsakkumulatoren und Folgeschäden aller Art sind bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro mitversichert.
In Ergänzung zur Vollkasko-Versicherung erhöht sich bei Antriebsakkumulatoren im Falle eines vollständigen Austausches aufgrund eines versicherten Schadens die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Antriebsakkumulators, wenn der Antriebsakkumulator bei Schadeneintritt nicht älter als 36 Monate ist. Die Erhöhung der Leistungsgrenze auf den Neupreis ist auf eine Fahrleistung von 100.000 km begrenzt.
Bei einer Fahrleistung über 100.000 km beträgt die Leistungsgrenze 50 % vom Neuwert des Antriebsakkumulators.
War Ihr Taxi/Mietwagen bisher durchgehend bei uns versichert und wird es (z.B. wegen Krankheit) stillgelegt, besteht eine kostenlose Ruheversicherung.
Fahrzeugwechsel führen oft zu einer Doppel-Berechnung der Versicherungsbeiträge.
Das neue Fahrzeug wird angemeldet, das alte Fahrzeug kann noch nicht abgemeldet werden.
Wir lassen Ihnen 14 Tage Zeit!
Erfolgt die Abmeldung des alten Fahrzeugs innerhalb von 14 Tagen, nachdem das neue Fahrzeug zugelassen wurde, stellen wir für die Versicherung des alten Fahrzeugs keinen Beitrag in Rechnung.
Saison-Zulassung mit Beitragsvorteil
Hat Ihr Fahrzeug eine Saison-Zulassung, berechnen wir auch nur den Beitrag für die Saison-Monate. Hier sind erhebliche Beitragseinsparungen möglich, wenn Sie bereits sind, auf eine ganzjährige Fahrzeugnutzung zu verzichten.
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung ist der Zusammentoß mit Tieren aller Art versichert.
Erleiden Sie einen Teil- oder Vollkaskoschaden werden bei der Regulierung der Reparaturkosten keine Abzüge „Neu für Alt“ vorgenommen. Dies gilt nicht für Oldtimer.
Der Versicherungsschutz begleitet Sie auch ins Ausland – ohne Zuschlag
Haftpflichtversicherung in Europa und in der EU
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Voll-/Teilkasko-Versicherung
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Wir verzichten jedoch Ihnen gegenüber in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Der Verzicht gilt zugunsten eines berechtigten Fahrers entsprechen.
TAXI-Schutzbrief für Taxi und Mietwagen
Der Taxi-Schutzbrief sorgt für eine Reduzierung von Ausfallzeiten, nach Panne oder Unfall.
Schutzbrief-Leistungen im Überblick:
- Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort
- Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
- Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
- Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
- Mietwagen bei Fahrzeugausfall
- Ersatzteilversand zum Schadensort
- Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
- Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
- Fahrzeugverzollung und Verschrottung im Ausland
- Personenbergung 24 Std. Service an 365 Tagen
- Kostenfreie Notrufnummer rund um die Uhr
- Die maximale Mietdauer mit Erstattung beträgt acht Tage. Die Selbstbeteiligung für den ersten Miettag beträgt 110,- Euro zzgl. Mwst.
- Das Leihtaxi wird durch unsere Kooperationspartner zur Abholung einsatzfertig bereitgestellt
- Die Zustellung des Leihtaxis kann gegen gesonderte Berechnung erfolgen
- Der Schutzbrief ist nicht anwendbar bei Unfällen mit Fremdverschulden
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für Kunden anfallen würde, die den Taxi-Schutzbrief nicht benötigen oder nicht abschließen können.
Die GAP-Deckung kann bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen optional in die Teil- oder Vollkasko-Versicherung eingeschlossen werden.
Versichert ist die Differenz der Finanzlücke am Schadentag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restbetrag, bzw. Netto-Darlehensbetrag.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für vollständig bezahlte Fahrzeuge anfallen würde.
Überfall-Versicherung und Beraubungs-Versicherung für Taxi und Mietwagen
Als Partner des Taxigewerbes sorgen wir nicht nur für die Versicherung Ihrer Droschke. Wir versichern auch Sie gegen die täglichen Gefahren, in Beruf und Freizeit. Der Schutz kann zudem auf den Kreis Ihrer Fahrer ausgeweitet werden.
Leistungen der Überall- und Beraubungs-Versicherung
Auf der Grundlage einer beruflichen Unfallversicherung bieten wir Ihnen erweiterten Versicherungsschutz:
- Überfall-Entschädigung
- Beraubungs-Entschädigung
- Leistungen bei Verlust Ihres P-Scheines
- Monatliche Unfall-Rente
- Besondere Leistungen bei Unfällen in Beruf und Freizeit
Dieses Deckungskonzept bieten wir als „Personenversicherung“ für den Einzelunternehmer/Familienbetrieb oder als „Konzessionsversicherung“ für den Mehrwagenbetrieb oder für Funk-Zentralen an.
Betriebsbefreiung bei Taxen oder Mietwagen
Für die Zeit einer Betriebsbefreiung berechnen wir den günstigeren PKW-Tarif. Bei einer Dauer von z.B. 4 Wochen kann dies zu mehreren hundert Euro Beitragsersparnis führen. Bereits bezahlte Taxi-Beiträge werden von uns erstattet.
Taxi-Unternehmer in Hamburg wenden sich an die Taxi-Behörde.
Mit DashCam fahren und Beitrag sparen
Mit einer DashCam klären Sie die Schuldfrage schnell, verständlich und zuverlässig. Zudem helfen Sie dabei, hohe Schadenersatzforderungen zu vermeiden und Ihr Versicherungsvertrag wird nicht zurück gestuft. Dieses Verhalten möchten wir belohnen!
Lesen Sie hier, welche Vorteile Sie erhalten können: [ Weiter lesen ... ]
(Stand: 01.10.2020 / AKB TAXI 10.2020)