Für den Wechsel auf Winterreifen gibt es neue Regeln
Winterreifen: Ab wann muss ich wechseln? Muss ich überhaupt wechseln? Welche Regeln gibt es? Welche Nachteile erwarten mich, wenn ich im Winter mit Sommerbereifung unterwegs bin und einen Unfall habe?
Winterreifen - Pflicht oder nicht?
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Bereifung des Fahrzeugs an die "Wetterverhältnisse" anzupassen ist (§ 2 Abs. 3a StVO). Somit besteht immer dann eine Winterreifenpflicht, wenn schlechte Straßenverhältnisse herrschen (z.B. bei Schnee, Eis und Reifglätte).
Winterreifen - Strafen?!
Wer jedoch bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss jetzt mit erhebliche Strafen rechnen: 60 Euro + 1 Punkt. Gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer, werden 100 Euro fällig. Bleibt man mit seinnen Sommerreifen im Winter lediglich liegen, kommt man mit günstigen 80 Euro davon.
Neu ist, dass auch der Halter des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird. Dieser ist dann mit 75 Euro + 1 Punkt dabei. Dies gilt natürlich nur, wenn Halter und Fahrer verschiedene Personen sind.
Winterreifen - Wann wechseln?
Die Antwort ist einfach! Wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern. Oder, wie wir Hamburger sagen, wenn das winterliche Schmuddelwetter vor der Tür steht.
Winterreifen - Im Schadenfall
Im Schadenfall werden betroffene Versicherungen immer prüfen, ob das Fahrzeug den Witterungsverhältnissen angemessen bereift war. Ein Unfall bei Reifglätte, mit Sommerreifen, könnte unangenehme Folgen bei der Bemessung der Entschädigung haben.
Winterreifen - Im Schadenfall
Im Schadenfall werden betroffene Versicherungen immer prüfen, ob das Fahrzeug den Witterungsverhältnissen angemessen bereift war. Ein Unfall bei Reifglätte, mit Sommerreifen, könnte unangenehme Folgen bei der Bemessung der Entschädigung haben.